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Hausordnung

Wie in jedem öffentlichen Gebäude gilt auch allen Bereichen der Hofreitschule eine Hausordnung.
Wir bitten Sie, sich an die beschriebenen Vorschriften und Verbote zu halten.
Lesen Sie sie bitte aufmerksam durch, und bleiben Sie den Gebäuden fern, fallls Sie nicht einverstanden sind.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Generell

Mit dieser Hausordnung erklären Sie sich durch den Erwerb der Eintrittskarte einverstanden.
Ihr Aufenthalt erfolgt auf eigene Gefahr.
Für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Hausordnung entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

Fotografieren und Filmen

Das Fotografieren und Filmen ist im Marstall, im Museum sowie während der Vorführungen im Reithaus strengstens untersagt.

Kinder

Kinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener zu den Pferden und sind ununterbrochen zu beaufsichtigen.
Im Marstallmuseum gilt ebenfalls ununterbrochene Aufsichtspflicht.

Hunde

Hunde sind in allen Gebäuden willkommen.
Die Hunde müssen aber Menschen, anderen Hunden und Pferden gegenüber freundlich sein, angeleint bleiben und dürfen nicht bellen. 

Essen und Trinken

Das Mitbringen und Verzehren von Essen und Trinken ist erlaubt.
Geben Sie nichts von Ihren Speisen an unsere Pferde!
Bitte gehen Sie sorgsam mit unserer Einrichtung um.
Etwaige Verunreinungen melden Sie bitte einem unserer Mitarbeiter. 

Rollstühle, Rollatoren und Klappsitze

Auf das Mitbringen von sperrigen Unterstützungsgeräten bitten wir zu verzichten, da wir mit lebendigen Pferden dieselben Wege benutzen, wie die Gäste. (Klicken Sie bitte hier für weitere Informationen über die Barrierefreiheit unserer Gebäude)

Möchten Sie sich zwischendurch erholen und sich hinsetzen?
Wir bieten Ihnen folgende Sitzgelegenheiten im Marstallbereich:
– Holzbänke vor den Eingängen von Marstall und Reithaus
– Bequeme Stühle vor unserem TV-Bildschirm im Marstallmuseum
Alle Sitzgelegenheiten benutzen Sie auf eigene Gefahr.

Pferde füttern

Das Füttern unserer Pferde ist strengstens und ausnahmslos verboten.
Wir verstehen keinen Spaß in dieser Hinsicht und erteilen Hausverbot und bringen jegliche übergriffige Handlung zur Anzeige, sodass Sie für Schäden an den Tieren in vollem Umfang haften.

Hintergrund: Für Pferde sind viele Lebensmittel ungeeignet und unverträglich.
Jedes unserer Pferde hat einen individuell abgestimmten Diätplan, der seine Bedürfnisse und Unverträglichkeiten berücksichtigt.
Auch üblicherweise als pferdegeeignet bekanntes Futter (Möhren, Äpfel etc.) kann Unverträglichkeiten hervorrufen.
Sie können das nicht beurteilen, also bitte halten Sie sich an das Verbot.

Pferde anfassen

Nehmen Sie bitte Abstand, wenn Pferde durch den Stall oder die Anlage geführt werden.
Pferde können sich erschrecken und unerwartet verhalten. 

Das Anfassen unserer Pferde ist ausdrücklich verboten.
Unsere Hengste mögen Sie dazu einladen, denn sie sind sehr menschenfreundlich und genießen Zuwendung.
Sollten Sie beim Berühren unserer Pferde einen Schaden (sei er körperlich oder materiell) erleiden, so haben Sie Ihr Tun selbst zu verantworten, und wir verweigern jede Art von Schadenersatzanspruch.

Hintergrund: Pferde haben scharfe Zähne, die Finger und Leckerlis nicht leicht auseinander halten können.
 

Rauchen oder offenes Feuer

Das Rauchen ist in allen Gebäuden strengstens verboten. Flammen und Brandbeschleuniger jeglicher Art sind verboten.

Videoüberwachung

Unsere Räume sind videoüberwacht und alarmgesichert. Die Filmaufnahmen der Überwachungskameras werden 48 Stunden oder in begründeten Ausnahmefällen länger archiviert. Vandalismus und Diebstahl werden zur Anzeige gebracht.

Hausrecht

Die Mitarbeiter der Fürstlichen Hofreitschule genießen uneingeschränktes Hausrecht und können bei Bedarf vorübergehendes und unbeschränktes Hausverbot erteilen.

REITKUNST ERLEBEN

Öffentliches Training

Seien Sie live dabei, wenn wir unsere Hengste schulen und bewundern Sie unsere wundervollen Pferde und Reiter im einzigartigen Bückeburger Ambiente.


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